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Welche Rolle haben wir — und was folgt daraus?

Anbieter oder Betreiber? Was Ihre Rolle nach der KI-Verordnung bedeutet

Von allen Weichenstellungen der KI-Verordnung ist diese die folgenreichste, denn sie entscheidet über den gesamten Aufwand danach. Sie ist auch die einzige, die sich ohne juristische Prüfung in den meisten Fällen selbst beantworten lässt.

Kurz gesagt

Wer ein KI-System einkauft und im eigenen Haus benutzt, ist Betreiber. Wer es entwickelt, unter eigenem Namen weitergibt oder wesentlich verändert, ist Anbieter und trägt ein deutlich größeres Pflichtenprogramm. Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind Betreiber, können aber in die Anbieterrolle rutschen, ohne es zu bemerken.

Auf dieser Seite
  1. Die Unterscheidung in ihrer kurzen Fassung
  2. Wann ein Betreiber zum Anbieter wird
  3. Was ein Betreiber praktisch zu tun hat
  4. Was das für die Auswahl eines Anbieters heißt
  5. Vor Ort in der Region
  6. Der nächste Schritt
  7. Häufige Fragen

Stand: 11. September 2026 · Diese Seite wird gepflegt, wenn sich die Lage ändert.

Die Unterscheidung in ihrer kurzen Fassung

Die Verordnung beschreibt mehrere Rollen, aber für einen normalen Betrieb sind zwei davon entscheidend. Um zu erkennen, welche Rolle Sie bekleiden, fragen Sie sich: Nutzen Sie das KI-System selbst oder machen Sie dessen Nutzung unter eigenem Namen möglich? Beachten Sie außerdem, dass Sie hier auch mehrere Rollen pro System bekleiden können!

Anbieter

Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt. Trägt das volle Programm: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, Registrierung, abhängig von der Risikostufe.

Betreiber

Setzt ein KI-System in eigener Verantwortung ein, ohne es entwickelt zu haben. Muss es bestimmungsgemäß verwenden, die menschliche Aufsicht sicherstellen, für KI-Kompetenz sorgen und bei Hochrisiko-Systemen Vorfälle melden.

Beides zugleich

Häufiger, als man denkt. Wer intern ein zugekauftes Werkzeug nutzt und gleichzeitig eine KI-Funktion im eigenen Produkt ausliefert, ist für das eine Betreiber und für das andere Anbieter und unterliegt damit den Pflichten aus beiden Richtungen.

Wann ein Betreiber zum Anbieter wird

Das ist der Punkt, an dem es für spezialisierte Mittelständler unangenehm werden kann. Die Rolle hängt nicht daran, ob Sie programmiert haben, sondern daran, wie das System nach außen vermarktet wird, und wie weit Sie es verändert haben.

  • Sie geben ein zugekauftes System unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke weiter.
  • Sie verändern ein System wesentlich, sodass es nicht mehr das ist, was der Hersteller in Verkehr gebracht hat.
  • Sie setzen ein System für einen Zweck ein, für den der Hersteller es nicht vorgesehen hat, und machen es damit zu etwas anderem.
  • Sie bauen eine KI-Funktion in Ihr eigenes Produkt ein und liefern sie an Ihre Kunden aus.

Der Unterschied zwischen „wir benutzen einen Chatbot auf unserer Website“ und „wir verkaufen unseren Kunden einen Chatbot“ ist damit kategorisch. Im ersten Fall sind Sie Betreiber, im zweiten Anbieter.

Was ein Betreiber praktisch zu tun hat

Das Betreiberprogramm ist im Kern die Frage, ob im Haus jemand weiß, was das KI-System tut und wann man ihm nicht glauben darf.

  • Das System so verwenden, wie der Anbieter es vorgesehen hat, und die Anleitung dazu auch tatsächlich lesen.
  • Sicherstellen, dass ein Mensch die Ergebnisse beurteilen kann und dafür die nötige Kompetenz und Befugnis hat.
  • Für KI-Kompetenz der eingesetzten Personen sorgen. Das gilt unabhängig von der Risikostufe.
  • Bei Einsatz im Außenkontakt prüfen, ob eine Transparenzpflicht greift.
  • Bei Hochrisiko-Systemen zusätzlich: Betriebsprotokolle aufbewahren, Betroffene informieren und schwerwiegende Vorfälle melden.

Was das für die Auswahl eines Anbieters heißt

Ihre eigenen Pflichten können Sie nur erfüllen, wenn Ihr Lieferant Ihnen die Grundlage dafür gibt. Das ist im Vertrag der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Werkzeug für Sie überhaupt benutzbar ist.

  • Liefert der Anbieter eine Beschreibung, aus der klar wird, wofür das System vorgesehen ist und wo seine Grenzen liegen?
  • Sagt er, welche Daten wohin fließen und ob sie zum Training verwendet werden?
  • Bekommen Sie Ihre eigenen Daten wieder heraus, in einem Format, mit dem sich arbeiten lässt?
  • Was passiert, wenn der Dienst eingestellt oder das zugrundeliegende Modell ausgetauscht wird?
  • Ist im Vertrag geklärt, wer welche Rolle nach der Verordnung einnimmt?

Wenn ein Anbieter diese Fragen nicht beantworten will, ist das bereits die Antwort. Nachverhandeln oder wechseln ist dann die günstigere Variante, denn später wird es teurer.

Vor Ort

Was das in der Region bedeutet

Für Zulieferer im Raum Rottweil und Tuttlingen ist das die praktisch folgenreichste Seite dieser Sammlung. Wer eine KI-gestützte Funktion in eine Maschine oder ein Medizinprodukt einbaut und dieses ausliefert, ist für diese Funktion Anbieter, und zwar in einem Produkt, das ohnehin schon unter sektoralen Sicherheitsregeln steht. Diese Konstellation lohnt es sich früh zu klären, weil sie die Entwicklungsplanung betrifft und nicht erst die Auslieferung.

Vor Ort im Zollernalbkreis, in Rottweil, Tuttlingen, Freudenstadt, Tübingen und Reutlingen — und im gesamten Großraum Stuttgart.

Der nächste Schritt

Wenn Sie das nicht allein machen wollen: Die vier Bausteine

Die Rollenklärung ist Teil der Anwendungs- und Risikoanalyse in Baustein 2. Dort wird sie je Anwendungsfall getroffen und nicht pauschal für das Unternehmen.

Die vier Bausteine ansehen

Häufige Fragen

Was dazu am häufigsten gefragt wird

Sind wir Anbieter, wenn wir ChatGPT im Unternehmen einsetzen?

Nein. Wer ein fertiges Werkzeug einkauft und im eigenen Haus benutzt, ist Betreiber. Anbieter wird man erst, wenn man ein System entwickelt, es unter eigenem Namen weitergibt oder es so wesentlich verändert, dass es nicht mehr das ursprüngliche Produkt ist. Die reine Nutzung, auch intensive, auch mit eigenen Anweisungen, macht daraus keine Anbieterrolle.

Werden wir zum Anbieter, wenn wir einen eigenen Chatbot bauen?

Das hängt davon ab, was Sie damit tun. Ein Chatbot auf der eigenen Website, der Kundenfragen beantwortet, ist eine Nutzung im eigenen Namen. Sie bleiben dabei Betreiber und müssen ihn nach Artikel 50 als KI erkennbar machen. Verkaufen oder lizenzieren Sie denselben Chatbot an andere Unternehmen weiter, treten Sie als Anbieter auf und übernehmen dessen Pflichtenprogramm.

Was heißt „wesentliche Änderung“ in der Praxis?

Gemeint ist eine Änderung, die das System in seinem Zweck oder seiner Leistungsfähigkeit so verschiebt, dass die ursprüngliche Bewertung des Herstellers nicht mehr trägt. Eine eigene Systemanweisung oder die Anbindung an die eigene Dokumentenablage ist in der Regel damit keine "wesentliche Änderung". Ein anderes Modell darunterlegen, die Sicherheitsmechanismen umgehen oder das System für eine völlig andere Aufgabe umbauen kann eine "wesentliche Änderung" darstellen. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, ist eine Rechtsfrage.

Können wir gleichzeitig Anbieter und Betreiber sein?

Ja, und das ist bei technischen Mittelständlern oft keine Ausnahme. Wer intern KI-Werkzeuge nutzt und zugleich eine KI-Funktion in sein eigenes Produkt einbaut, unterliegt für den ersten Fall den Betreiber- und für den zweiten den Anbieterpflichten.

Wer klärt im Zweifel, welche Rolle wir haben?

Die Einordnung selbst gelingt in den meisten Fällen nur im Haus, weil sie an nachprüfbaren Tatsachen hängt: Wer hat das KI-System (ein)gebaut, wessen Name steht darauf, was wurde verändert. Strittig wird es bei wesentlichen Änderungen und bei Zweckverschiebungen. Das ist dann eine juristische Frage, welche entsprechend bearbeitet werden muss.

Quellen

Diese Seite erklärt betriebliche Anforderungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Wo eine Frage tatsächlich juristisch zu entscheiden ist, weise ich Sie darauf hin und empfehle, wer sie beantworten muss.

Welche Rolle haben wir — und was folgt daraus?

Im kostenlosen Orientierungsgespräch klären wir in 20 bis 30 Minuten, wie das für Ihr Haus konkret aussieht — ohne Detailprüfung und ohne Verpflichtung.